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Servicebereich für Auftraggeber

Die leistungsstarken Mitgliedsbetriebe des Gebäudereiniger-Handwerks verstehen sich als partnerschaftliche Dienstleister ihrer Kunden. Die Landesinnung der Gebäudedienstleister Sachsen-Anhalt möchten Sie als Auftraggeber mit allen für eine erfolgreiche Vergabe von Reinigungs- und Infrastrukturdienstleistungen notwendigen Informationen versorgen.

Tarifwesen

Das Gebäudereiniger-Handwerk ist seit dem 1. Juli 2007 im Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG). Der Rahmen- und Mindestlohntarifvertrag wurden nach Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit ebenfalls in das AentG aufgenommen.

Nachfolgend finden Sie die derzeit gültigen Tarife. Die Erklärung zur Allgemeinverbindlichkeit durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird durch die Veröffentlichung im Bundesanzeiger dokumentiert. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wenn Sie an den entsprechenden Broschüren interessiert sind.

  1. Mindestlohntarifvertrag ab 01.01.2021
  2. Lohntarifvertrag ab 01.01.2021
  3. Rahmentarifvertrag ab 01.11.2019
  4. Tarifvertrag zur Regelung der tariflichen Zusatz-Rente ab 01.11.2009
  5. Tarifvertrag über ein zusätzliches Urlaubsgeld ab 01.01.2007

Ausschreibung und Vergabe

Seminare
Entsprechende Seminare zu Themen wie „Ausschreibungen und Vergabe“, „Kalkulation in der Gebäudereinigung“ etc. werden über unsere eigene Landesfachschule angeboten. Dort können Sie sich jederzeit informieren.
Interessierte öffentliche Auftraggeber bzw. ausschreibende Vergabestellen nehmen bitte per E-Mail oder telefonisch Kontakt mit der Geschäftsstelle auf.

Vergabe von Dienstleistungen
Die Vergabe von Dienstleistungen muss ausschließlich an fachkundige und leistungsfähige Unternehmen erfolgen, welche ihre Arbeitnehmer nach den jeweils gültigen Entgelttarifen entlohnen.
Die Nichteinhaltung der tariflichen Normen kann den Ausschluss der Bewerbung bis zu einer Dauer von 2 Jahren bei öffentlichen Aufträgen bedeuten. Darüber hinaus sind gleichwertige Angebote von Unternehmen zu bevorzugen, welche Ausbildungsplätze bereitstellen.

Klare Vorteile der Vergabe

  • Planungssicherheit im Hinblick auf das Reinigungskosten-Budget → bei Eigenreinigung entstehen durch Personalausfälle zusätzliche Personalkosten durch krankheitsbedingte Ausfallzeiten sowie personalintensive Springerdienste
  • vollständige Verlagerung des Personalproblems auf die Fremdfirma (Personalbeschaffung, -verwaltung, Organisation der Urlaubs- und Krankheitsvertretung) → bei Eigenreinigung wird die eigene Verwaltung durch zusätzliches Reinigungspersonal und deren Führung belastet
  • professionelle und sachliche Arbeitsabläufe → bei Eigenreinigung müssen Sie die Aus- und Weiterbildung des eigenen Reinigungspersonals selbst organisieren und finanzieren sowie das Reinigungsergebnis selbst kontrollieren
  • Keine Einkaufs- und Lagerungskosten, keine Investitionsaufwendungen sowie Wartung- und Instandhaltungskosten für Maschinen, Geräte und Mittel → bei Eigenreinigung benötigen Sie zusätzlichen Platz sowie ein größerer Etat, in dem auch zukünftige Ausgaben und Preiserhöhung eingeplant werden müssen

 

Qualitätsverbund Gebäudedienste

Was ist das?

  1. Als Auftraggeber für Gebäudedienste erwarten Sie von Ihrem Dienstleister Seriosität und hohe Qualität. Seit das Gebäudereiniger-Handwerk zulassungsfrei ist, kann sich jeder in die Handwerksrolle eintragen lassen – ganz ohne Kompetenznachweis – was zu einem ruinösen Wettbewerb zu Lasten der Qualität und zu wachsender Verunsicherung seitens der Auftraggeber geführt hat. Mit dem Zusammenschluss zum Qualitätsverbund Gebäudedienste stellen die besonders qualifizierten Betriebe dieser Entwicklung entgegen.
  2. Die Landesinnung der Gebäudedienstleister Sachsen-Anhalt ist dem Qualitätsverbund Gebäudedienste beigetreten, um den Meister- und Fachbetrieben in unserer Innung die Möglichkeit zu bieten, ihre fachliche Kompetenz gegenüber den Auftraggebern deutlich hervorzuheben. Dieser Markenverbund soll dem Auftraggeber ein Wegweiser sein, welcher Ihnen eine besondere Sicherheit bei der Auswahl Ihres Dienstleisters verspricht.
  3. Die Mitgliedsbetriebe, welche zur Führung dieses Markenzeichens berechtigt sind, haben ihre Qualifikation prüfen lassen und haben sich verpflichtet, sich in regelmäßigen Abständen weiterzubilden, nicht nur im kaufmännischen Unternehmensbereich, sondern beziehen auch praxisorientierte und fachlich ausgerichtete Qualifizierungen. Überzeugen Sie sich von den wesentlichen Vorteilen dieses Qualitätsverbundes, denn Vertrauen ist der erste Schritt in eine nachhaltigere Zukunft und für eine bessere Umwelt.

Wie kann ich dieses Zertifikat erhalten?

  1. Die bereits zertifizierten Mitglieder des Qualitätsverbunds Gebäudedienste erhalten auf Anfrage das Logo direkt von der Landesinnung der Gebäudedienstleister Sachsen-Anhalt zugesandt bzw. gemailt.
  2. In unserer Mitgliederliste sind die Mitglieder des Qualitätsverbunds Gebäudedienste gesondert gekennzeichnet.
  3. Der Qualitätsverbund Gebäudedienste ist eine geschützte Kollektivmarke, welche für eine ökologische und soziale Wirtschaftsweise steht und ausschließlich für Innungsmitgliedern vorgesehen ist.

Mitgliedersuche

Finden Sie den für Sie passenden Betrieb

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Sachverständige

Sachverständige in der Gebäudereinigung sind Personen mit einer überdurchschnittlich fachlichen Expertise auf einem gewissen Spezialgebiet. Haben Sie Fragen zur Gebäudereinigung, sind Sie an einem Rechtsstreit beteiligt und haben kein ausreichendes Fach- bzw. Sachwissen oder möchten Sie sich nur über ein bestimmtes Thema informieren, wenden Sie sich an unsere Sachverständigen. Der Sachverständige ist eine unabhängige Person mit einem reichen Erfahrungsschatz.

Gebäudeservice Kannewurf GbR: Uwe Kannewurf

Grünstraße 21A

06184 Kabelsketal

Tel.-Nr.: 0163-7224240

E-Mail: uwe.kannewurf(at)t-online.de

Glas- und Gebäudereinigung Bosse: Ludwig Bosse

Lindenweg 2

39649 Gardelegen OT Mieste

Tel.-Nr.: 0170-4516704

E-Mail: info(at)bosse-reinigt.de

So finden Sie den richtigen Betrieb

Für die Bewertung und Auswahl von Angeboten für Reinigungsdienstleistungen stehen folgende Parameter zur Verfügung, welche Sie den Angeboten entnehmen sollten:

  1. Gesamtpreis des Angebotes
  2. Tariflohn/Stundenverrechnungssatz
    Der Mindestlohn- sowie der Rahmentarifvertrag sind allgemeinverbindlich, d.h. sämtliche in der Gebäudereinigung Beschäftigten, unabhängig von einer Mitgliedschaft in Innungen oder Gewerkschaften, haben sowohl Anspruch auf diese Tarifstundenlöhne als auch auf die im „Rahmentarifvertrag für gewerblich Beschäftigte“ stehenden Regelungen über Arbeitszeit, Überstundenzuschläge, Urlaubsentgelt etc.

    Bei der Plausibilitätsprüfung der Angebote ist daher zu prüfen, ob mindestens die tariflichen und gesetzlichen Leistungen im Stundenverrechnungssatz enthalten sind. Weitere Informationen erhalten Sie von unserer Geschäftsstelle.
     
  3. Quadratmeter-Leistung
    Leider können wir Ihnen keine anschauliche Liste mit Empfehlungen für realistische Quadratmeter-Leistungen anbieten, weil durch unterschiedliche Objektgegebenheiten der Reinigungsaufwand nicht vergleichbar ist und deshalb die Angebote stark variieren können.

    Die folgenden Kriterien des Reinigungsaufwands können sehr stark variieren und sich gegenseitig beeinflussen:
  • Grad der Zustellung von Räumen (Tische, Stühle, Schränke, Kabel etc.)
  • Belagsarten (PVC, Linoleum, textile Beläge, Natursteine etc.)
  • Reinigungsverfahren (einstufiges od. zweistufiges Wischverfahren)
  • Vorbehandlung der Flächen (Beschichtung)
  • Größe der Räume (Turnhalle, Flur, Büro etc.)
  • Möglichkeit des Maschineneinsatzes
  • Verschmutzungsgrad (Schüler, Büroangestellte)
  • eigener Hygieneanspruch

Beispiel Büroreinigung

  1. Ein Büro von 20m² soll mit einer Quadratmeter-Leistung von 200m²/Stunde gereinigt werden.
  2. Rechnung: 20m² : 200m²/Std. x 60 = 6min für 20m²
  3. Fazit: 6 Minuten stehen dem Reinigungspersonal zur Verfügung, um den Fußboden, Tische, Stühle, Schränke, Telefon, Türgriff etc. zu reinigen sowie den Müll zu entsorgen. Anteilig müssen noch Rüstzeiten und Arbeiten, welche in längerem Turnus ausgeführt werden (z.B. Heizkörper entstauben), abgezogen werden, sodass noch weniger Zeit zur Verfügung steht.